Biotope und Lebensraumtypen im Naturpark und darüber hinaus

Im Naturpark gibt es zahlreiche Biotope, die wegen ihrer typischen zum Teil seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen großen Wert für den Naturschutz aufweisen. Oftmals sind diese Biotope durch zahlreiche Einflüsse gefährdet, wie etwa Überdüngung, Nutzungsintensivierung, atmosphärischer Nährstoffeintrag, Aufgabe der Nutzung, Verbuschung und Verschmutzung.

Ein Biotop ist dabei ganz allgemein ein abgrenzbarer Ort, der Pilzen, Pflanzen und Tieren definierte Lebensbedingungen bietet und an dem sich daher eine Lebensgemeinschaft mit ähnlichen Umweltansprüchen einstellt. Eine Trockenwiese und ein Nadelwald besitzen beispielsweise ganz unterschiedliche Ausprägungen der Lebensfaktoren Licht, Wärme und Feuchte, sodass ganz unterschiedliche Lebensgemeinschaften diese Lebensräume nutzen. Der Ort kann ein Einzelobjekt sein, etwa ein höhlenreicher Baum, oder große Flächen einnehmen, wie beispielsweise zusammenhängende Buchenwaldflächen.

Der Definition gemäß ist also auch ein betonierter Parkplatz ein Biotop, wenn auch ein sehr naturfernes und wenig wertvolles. Jedoch bietet er ebenso wie eine Feuchtwiese ganz bestimmte Lebensbedingungen, an die aber nur wenige Arten angepasst sind. Bei der selektiven Biotopkartierung werden deshalb gezielt die Biotope erfasst, die schutzwürdig und/oder gesetzlich geschützt sind.

Die Streuobstwiese - in Sachsen ein geschütztes Biotop

Foto: Kay Sbrzesny

Im Naturpark kommen folgende schutzwürdige und/oder gesetzlich geschützte Biotope vor:

Die Europäische Union hat mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (siehe Schutzgebiete) sogenannte Lebensraumtypen (LRT) definiert und eingeführt. Dabei handelt es sich um natürliche und naturnahe Lebensräume, die von Interesse für die europäische Gemeinschaft sind. Um diese Lebensräume zu erhalten, sollen besondere Schutzgebiete (FFH-Gebiete) ausgewiesen werden. Im Anhang I der FFH-Richtlinie werden 231 solcher Lebensraumtypen definiert, wovon 91 in Deutschland auftreten. In Sachsen sind 47 dieser Lebensraumtypen vorhanden.

Für die Festlegung, ob ein bestimmtes Biotop ein Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie ist, ist entscheidend, ob in diesem Lebensraum Tier- und Pflanzenarten vorkommen, die von gemeinschaftlichem Interesse sind. In den Anhängen II, IV und V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie werden diese Arten festgelegt. Dabei handelt es sich um gefährdete und seltene Arten.

Die Schlussfolgerung daraus ist, dass ein Lebensraumtyp immer ein (potenziell) wertvolles Biotop ist, aber ein nach dem sächsischen Naturschutzgesetz schutzwürdiges Biotop kein Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie sein muss. Nur wenn Arten von gemeinschaftlichem Interesse vorhanden sind, handelt es sich auch um einen Lebensraumtyp. Die oben genannten geschützten Biotope sind beispielsweise keine Lebensraumtypen, obwohl natürlich auch in diesen Lebensräumen besondere Arten vorkommen (die jedoch nicht in den Anhängen der Richtlinie aufgeführt sind).

FFH-Lebensraumtypen im Naturpark:

Quellen: /3, /25, /42, /43